Betreut wohnen
in den eigenen 4 Wänden
in den eigenen 4 Wänden
Aufnahmekriterien
Bereitschaft im Rahmen gemeinsam vereinbarter Betreuungsgrundlagen leben zu wollen (Freiwilligkeit)
Fachärztliche Stellungnahme, bzw.
positiver Hilfekonferenzbescheid
begleitend behandelnder Facharzt
Kosten
Die Übernahme der entstehenden Kosten kann nach §§ 53/54 SGB XII beim Sozialamt beantragt werden, wobei wir selbstverständlich gerne behilflich sind.