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in den eigenen 4 Wänden
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Aufnahmekriterien
Bereitschaft im Rahmen gemeinsam vereinbarter Betreuungsgrundlagen leben zu wollen (Freiwilligkeit)

Fachärztliche Stellungnahme, bzw.
positiver Hilfekonferenzbescheid

begleitend behandelnder Facharzt




Kosten

Die Übernahme der entstehenden Kosten kann nach §§ 53/54 SGB XII beim Sozialamt beantragt werden, wobei wir selbstverständlich gerne behilflich sind.
Bild: Tür mit Treppen